Sie wählen die passende Versicherung und schildern uns Ihren Fall über den Erstcheck – was passiert ist, wann, und was die Versicherung bisher geschrieben hat. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob die Ablehnung haltbar ist. Kostenfrei und ohne jede Verpflichtung.
Ihr Zeitaufwand: max. 5 Minuten
Ihre Versicherung zahlt nicht? Wir holen Ihr Geld.
Gebäude- oder Hausratversicherung, Brand, Rohrbruch, Sturm oder Einbruch: Ablehnung, Kürzung, Zeitwert, Hinhalten. Wir prüfen kostenfrei, ob die Entscheidung Ihrer Versicherung überhaupt Bestand hat.
- Hat Ihre Versicherung die Zahlung abgelehnt oder gekürzt?
- Wird Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen?
- Kam nur der Zeitwert statt der Kosten für den Ersatz?
Bereits 5.000+ Fälle geprüft
Welche Versicherung hat abgelehnt?
Gebäude und Hausrat sind zwei Verträge – oft bei zwei Versicherern, mit eigenen Bedingungen und eigenen Ausreden. Wählen Sie die Seite, die zu Ihrem Fall passt.
Gebäudeversicherung
Schäden am Haus selbst: Dach, Wände, Böden, Fenster, Heizung – nach Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Blitzschlag.
- „Grob fahrlässig“ – die Kerze, der Herd, der Haupthahn
- „Verschleiß, nicht Sturm“ – das angeblich marode Dach
- Zeitwert statt Neuwert, Unterversicherung, Sachverständigenverfahren
Hausratversicherung
Alles Bewegliche in der Wohnung: Möbel, Elektronik, Kleidung, Schmuck – nach Einbruch, Raub, Brand, Leitungswasser oder Sturm.
- „Keine Einbruchspuren“ – der Vorwurf der Vortäuschung
- „Gekipptes Fenster“ – die Kürzung um 100 %
- Zusammengestrichene Stehlgutliste, Zeitwert, Wertsachengrenzen
Faustregel: Was beim Umzug mitkommt, ist Hausrat – was fest mit dem Gebäude verbunden ist, gehört zur Gebäudeversicherung. Nach einem Brand oder Wasserschaden sind oft beide Verträge betroffen, und die Versicherer schieben sich die Zuständigkeit gern zu. Dann melden Sie den Fall einfach über eine der beiden Seiten – wir ordnen ihn zu und führen beide Verfahren zusammen.
In 4 einfachen Schritten zu Ihrem Geld
Je länger eine Ablehnung unwidersprochen im Ordner liegt, desto selbstverständlicher wird sie für die Gegenseite. Der erste Schritt kostet Sie fünf Minuten.
Jetzt gehen wir ins Detail: Versicherungsschein, Bedingungen, Ablehnungsschreiben, Gutachten oder Stehlgutliste. Wir stellen fest, worauf die Kürzung gestützt wird, ob das trägt, welcher Betrag angemessen ist – und welche Fristen laufen.
Dauer: in der Regel 2–5 WerktageWir treten für Sie gegenüber dem Versicherer auf: begründeter Widerspruch, Zahlungsaufforderung mit Frist, Auseinandersetzung mit dem Gutachten. Ab hier führen wir die Verhandlung mit der Rechtsabteilung des Versicherers.
Viele Fälle enden bereits hierBleibt die Versicherung bei ihrem Nein, setzen wir Ihren Anspruch vor Gericht durch – konsequent, mit eigenem Sachverständigenbeweis, wenn es sein muss. Ob dieser Schritt wirtschaftlich sinnvoll ist, entscheiden Sie vorher gemeinsam mit uns.
Erst nach Ihrer ausdrücklichen FreigabeDie Kanzlei hinter Hausversicherung-Rechte
Wir sind die überregional bekannte und renommierte Kanzlei „Schiller Rechtsanwälte“. Zu unseren Schwerpunkten gehören das Verkehrsrecht und das Versicherungsrecht. Hier führen unsere Anwälte Fachanwaltstitel, welche die besondere Fachkunde in dem entsprechenden Bereich belegt. In allen Bereichen kämpfen wir deutschlandweit für die Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten. Wir sind seit etlichen Jahren am Markt und können in unseren Kernbereichen mit großer Erfahrung und Kompetenz aufwarten. Vom Sekretariat bis zu den Anwälten sind wir bestens organisiert und strukturiert. Darüber hinaus sind wir ebenfalls eine der Top Kanzleien im Bereich der zivilrechtlichen Prozessführung.
Unsere Erfahrung und unsere Kompetenz sind der Schlüssel zu Ihrem Erfolg. Bei uns steht die Zufriedenheit unserer Mandanten im Mittelpunkt, für die wir alles unternehmen. Wichtig ist uns dabei eine schnelle und einfache Kommunikation sowie eine fachliche Spitzenleistung. Überzeugen Sie sich selbst von uns.
Thorben Feldhaus, Fachanwalt für Versicherungsrecht, verantwortet in unserer Kanzlei die Mandate rund um die Wohngebäude- und die Hausratversicherung.
Der Fachanwaltstitel ist kein Etikett, das man sich aussucht: Er setzt den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und einer erheblichen Zahl bearbeiteter Fälle im Versicherungsrecht voraus und muss durch jährliche Fortbildung erhalten werden. Genau diese Praxis brauchen Sachschäden auch – beim Gebäude wird um die Höhe gestritten, beim Hausrat um Beweisregeln, die kaum jemand kennt.
Sie haben während des gesamten Verfahrens einen festen Ansprechpartner. Wir erklären Ihnen jeden Schritt vorab und in verständlicher Sprache – und wir sagen Ihnen auch, wenn wir von etwas abraten.
Wir sind bundesweit für unsere Mandantschaft tätig
Parkplatz suchen? Einen extra Termin nehmen, während zu Hause die Handwerker oder die Trocknungsgeräte laufen? Verschwendung wertvoller Zeit für An- und Abreise?
Nicht bei uns! Im Internetzeitalter kann die Bearbeitung in den meisten Rechtsbereichen ohne komplizierte persönliche Termine voll zufriedenstellend erledigt werden. Wir können alle erforderlichen Fragestellungen am Telefon besprechen. Dies spart Zeit für Sie und uns. Sie haben einige Stunden mehr Freizeit und wir können die gewonnene Zeit besser in die qualitativere Bearbeitung Ihres Falles investieren. Letztendlich sind Sie der Nutznießer von einer einfachen Kommunikation.
Es ist weiterhin nicht von Belang, von wo aus die anwaltliche Leistung erbracht wird, sondern wie qualitativ diese ist. Ihre Police, das Ablehnungsschreiben und das Schadengutachten prüfen wir ohnehin am Schreibtisch – dafür müssen Sie nicht durchs halbe Bundesland fahren. Rufen Sie uns kostenlos an und überzeugen Sie sich selbst.
Versicherungsrecht ist einer unserer Kernbereiche – wir wissen, wie eine Regulierung von innen abläuft und an welcher Stelle gespart wird.
Abgelehnt heißt nicht erledigt.
Ein Ablehnungsschreiben klingt endgültig. Das soll es auch – es ist in erster Linie ein Verhandlungsangebot: null Euro. Wie belastbar es tatsächlich ist, zeigt sich meist erst, wenn jemand mit Fundstellen widerspricht.
Unter Versicherungsnehmern halten sich hartnäckig Annahmen, die bares Geld kosten:
- Wenn die Versicherung ablehnt, ist der Fall gelaufen
- Bei grober Fahrlässigkeit zahlt grundsätzlich niemand
- Das Gutachten der Versicherung ist eine neutrale Feststellung
- Ohne Einbruchspuren oder Kaufbeleg gibt es kein Geld
- Für alte Sachen und alte Häuser gibt es ohnehin nur den Zeitwert
- Nach sechs Monaten kann ich sowieso nichts mehr machen
Keine dieser Aussagen trifft in dieser Pauschalität zu. Wir erleben regelmäßig, dass Eigentümer eine Kürzung akzeptiert haben, für die es keine tragfähige Grundlage gab – oder einen Vergleich unterschrieben haben, weil das Warten mit einem unbewohnbaren Haus teurer wurde als der Verzicht. Genau hier zahlt sich die Einschaltung unserer Kanzlei aus.
Offene Fragen?
Die Fragen zu Ihrem konkreten Schaden beantworten die beiden Seiten – hier das, was für beide gilt.
Faustregel: Was beim Umzug mitkommt, ist Hausrat – Möbel, Kleidung, Elektronik, Teppiche, in vielen Tarifen auch die Einbauküche. Was fest mit dem Gebäude verbunden ist – Dach, Wände, Parkett, Fliesen, Heizung, Fenster – gehört zur Gebäudeversicherung. Genau an dieser Grenze schieben sich Versicherer die Zuständigkeit gern zu.
Bei der Seite, die den größeren Teil Ihres Schadens beschreibt – nach einem Brand meist die Gebäudeversicherung, nach einem Einbruch die Hausratversicherung. Im Erstcheck schildern Sie den ganzen Fall; wir ordnen die Positionen den beiden Verträgen zu und führen beide Verfahren zusammen, damit sich die Versicherer nicht gegenseitig die Zuständigkeit zuschieben.
Nein. Ein Ablehnungsschreiben ist die Rechtsauffassung der Gegenseite, keine Entscheidung eines Gerichts. Viele Ablehnungen stützen sich auf pauschale Vorwürfe, die einer Prüfung nicht standhalten. Gerade wenn bereits abgelehnt wurde, lohnt der Erstcheck – wir sehen dann sofort, worauf die Versicherung sich beruft.
Es gilt die dreijährige Verjährung nach § 195 BGB, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch fällig wurde; während der Prüfung durch die Versicherung ist sie gehemmt (§ 15 VVG). Warten Sie trotzdem nicht zu lange: Je frischer der Fall, desto besser die Beweislage – und beim Gebäude läuft die Frist für die Wiederherstellung parallel.
In vielen Fällen ja – der Streit mit der eigenen Sachversicherung fällt in den Vertrags- und Sachenrechtsschutz. Wir übernehmen die Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer und klären vorab, was gedeckt ist. Auch ohne Rechtsschutz besprechen wir eine faire, planbare Lösung.
Der Erstcheck und die erste Einschätzung Ihres Falls sind kostenfrei und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns nach der Ersteinschätzung ausdrücklich das Mandat erteilen. Vorher besprechen wir transparent, was auf Sie zukommt.
Dann sagen wir Ihnen das ehrlich. Wir raten Ihnen ausdrücklich ab, wenn ein Vorgehen wirtschaftlich oder rechtlich wenig aussichtsreich ist. Uns ist eine belastbare Einschätzung wichtiger als ein Mandat, das Ihnen nichts bringt.
Bundesweit tätig gegenüber jedem Versicherer
Wir sind bundesweit tätig und bieten unsere Expertise allen Eigentümern und Mietern in Deutschland an. Dabei sind wir jedoch keine reine Online-Plattform, sondern arbeiten mit einem festen Standort, an dem wir unsere Dienstleistungen anbieten.
Welcher Versicherer Ihnen gegenübersteht und wo dessen Zentrale sitzt, spielt für uns keine Rolle – korrespondiert wird ohnehin schriftlich. Trotz unserer deutschlandweiten Reichweite können Sie sich jederzeit auf unsere kompetente Unterstützung verlassen – sowohl online als auch an unserem Standort.
Jetzt kostenfrei Fall prüfen lassen →






